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Note

An English version of our Terms and Conditions is also available.

basebox Nutzungsbedingungen und Konditionen

1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Produktes basebox Backend / Daten Management System (nachfolgend "Produkt"), welches ein Software- und Datenverwaltungssystem ist, das von der basebox GmbH, Bahnhofplatz 3, 86919 Utting, Deutschland (nachfolgend "basebox") entwickelt und betrieben wird und stellen einen wirksamen Vertrag zwischen basebox und Ihnen (nachfolgend "Sie" oder "Kunde") dar.

1.2 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die basebox Datenschutzbestimmungen.

1.3 basebox wird den Kunden über Änderungen dieser Nutzungsbedingungen spätestens 14 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail informieren. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er den Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens widerspricht. basebox wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Möglichkeit der Zustimmung ausdrücklich hinweisen.

1.4 Das Produkt ist für Geschäftskunden innerhalb der Europäischen Union (EU) bestimmt. Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigen und akzeptieren Sie, dass Sie nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in der EU handeln.

2. Produkt

2.1 Das Produkt besteht aus Software und einem Datenverwaltungssystem, das Sie als Backend Ihrer eigenen Web-Applikation nutzen dürfen. Die Immaterialgüterrechte und sonstigen Schutzrechte am Produkt stehen im Eigentum von basebox oder deren Lizenzgebern. basebox gewährt Ihnen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Produkt zur Entwicklung eines eigenen Web-Applikationsproduktes (Lizenznehmerprodukt) zu nutzen. Vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühren gemäss Ziff. 5 unten gewährt basebox Ihnen das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das Produkt auf einem Server in der EU zu speichern, zu betreiben und Benutzern (Endbenutzern) innerhalb der EU Zugang zum Produkt als Teil des Lizenznehmerprodukts zu gewähren.

2.2 basebox ist nicht verpflichtet, den Quellcode des Produkts einschließlich der zugehörigen Entwicklungsdokumentation zur Verfügung zu stellen.

2.3 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind Sie nicht berechtigt, Dritten Rechte an dem Produkt einzuräumen.

Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, das Produkt zu gewerblichen Zwecken zu vermieten oder in sonstiger Form Dritten zu gewerblichen Zwecken zeitlich befristet gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Vermietung einer auf einem Endgerät vorinstallierten Version, die Dritten entgeltlich überlassen wird. Sie sind gemäß §§ 69d und 69e des Urheberrechtsgesetzes bzw. des geltenden Rechts nicht berechtigt, das Produkt zu verändern oder Dritten zu gestatten, dies zu tun. Ebenso dürfen Sie das Produkt nicht in seine Bestandteile zerlegen, den Objektcode verändern, dekompilieren, kopieren oder in anderer Weise als vertraglich vorgesehen nutzen.

2.4 Einige Komponenten des Produkts sind geistiges Eigentum der Lizenzgeber von basebox. Darüber hinaus enthält das Produkt die in der Software-Stückliste (SBOM) aufgeführten Software-Module und -Libraries, die den dort genannten spezifischen Lizenzbedingungen unterliegen. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und andere Merkmale, die zur Identifizierung des Produkts oder einer seiner Komponenten dienen, dürfen nicht vom Produkt entfernt oder verändert werden.

3. Funktionen des Produkts

3.1 Das Produkt ist ein Datenverwaltungssystem: ein GraphQL-API-Server mit einem GraphQL-Compiler, der mit einer PostgreSQL-Datenbank verbunden ist. basebox besteht aus den folgenden Komponenten:

a) bbc - basebox compiler

Der basebox Compiler; kompiliert ein GraphQL Schema in ein SQL Schema um die PostgreSQL Datenbank zu initialisieren, SQL Templates um GraphQL Operationen zu verarbeiten und einen Type Mapper. Die beiden letztgenannten Dateien werden später von basebox verwendet, um die GraphQL-Anfragen Ihres Kunden in SQL-Anfragen zu übersetzen.

bbc wird nur einmal während der Installation ausgeführt und erneut, wenn sich das Schema ändert.

b) Broker - GraphQL-Server

basebox HTTPS GraphQL-Server; empfängt GraphQL-Anfragen von den Clients des Kunden, verarbeitet die OpenID Connect-Autorisierung und -Authentifizierung, bindet optional Kunden-spezifische Microservices ein, sendet Anfragen an den Datenbank-Proxy und gibt die JSON-Ergebnisse an den Client zurück.

c) dbproxy

Der Datenbank-Proxy; übersetzt GraphQL-Anfragen in SQL, greift auf die Datenbank zu und gibt JSON-Ergebnisse zurück.

d) basebox kann, ist aber nicht verpflichtet, dem Kunden Updates zur Verfügung zu stellen. basebox wird den Kunden über den Umfang solcher Updates informieren, einschliesslich neuer Funktionen und/oder Fehlerbehebungen. Dem Kunden steht es frei, Updates zu installieren, basebox empfiehlt jedoch dringend, Updates zu installieren, um eine optimale Benutzererfahrung zu gewährleisten.

3.2 Abgesehen von der vorgenannten Beschreibung gibt es keine Aussage über die Beschaffenheit des Produkts.

Öffentliche Äußerungen über Eigenschaften und Merkmale des Produkts stellen keine Beschaffenheitsangabe dar. Insbesondere übernimmt basebox keine Gewähr dafür, dass das Produkt diese Eigenschaften aufweist.

3.3 Systemvoraussetzungen

Die folgenden Systemvoraussetzungen sind für die Nutzung des Produkts erforderlich:

- Zum Testen/Entwickeln basebox basierender Anwendungen: eine Unix-ähnliche Maschine (je nach Zielsystem der heruntergeladenen Installationsdatei, z.B. Linux oder macOS), auf der basebox broker und dbproxy, ein PostgreSQL-Server und ein Keycloak (OpenID Connect) Server laufen. basebox empfiehlt die Verwendung von Debian oder Ubuntu Linux.

- Um das Produkt in der Produktion zu betreiben, empfiehlt basebox getrennte Hosts für den Broker und den dbproxy, wobei der dbproxy auf demselben Host wie der PostgreSQL-Server laufen sollte. Der OpenID Connect Server (Keycloak) sollte ebenfalls auf einem eigenen Rechner laufen. Die Menge an RAM und CPU hängt von der Größe des Kundenprojekts und der Anzahl der Clients ab, die der Kunde gleichzeitig bedienen möchte; mindestens 2 CPU-Kerne mit 4 GB RAM sind erforderlich.

4. Registrierung/Login

4.1 Sie sind damit einverstanden und erkennen an, dass die Nutzung des Produkts als Teil des Lizenznehmerprodukts grundsätzlich eine Registrierung bei basebox und das Bestehen eines Benutzerkontos (nachfolgend Kundenkonto) bei basebox voraussetzt. Ungeachtet dessen kann basebox Ihnen gestatten, das Produkt als Teil des Lizenznehmerprodukts für eine bestimmte Anzahl aktiver Nutzer (wie in Ziffer 5 definiert) ohne Registrierung zu nutzen. Um ein Kundenkonto zu registrieren, müssen Sie einen Benutzernamen wählen und die geforderten Daten (Name, Adresse, Steuernummer, E-Mail Adresse u.a.) eingeben. Diese Daten sind für den Abrechnungs- und Zahlungsprozess notwendig. Wenn das Kundenkonto für eine juristische Person erstellt wird, vertritt und garantiert der Nutzer bei der Registrierung und Erstellung des Kundenkontos, dass er befugt und berechtigt ist, die juristische Person zu vertreten. Um das Produkt als Teil des Lizenznehmerprodukts nutzen zu können, kann der Kunde verpflichtet sein, den von basebox nach der Registrierung zur Verfügung gestellten Lizenzschlüssel zu verwenden.

4.2 Nach der Registrierung des Kunden kann sich der Kunde durch Eingabe seines Benutzernamens und seines Passwortes anmelden (Login).

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen, um eine unberechtigte Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte auszuschließen. Der Kunde kann das Passwort seines Benutzerkontos jederzeit ändern und so der Gefahr einer unbefugten Nutzung vorbeugen.

5. Lizenzgebühren

5.1 Die Nutzung des Produkts ist für Sie lizenzpflichtig. basebox kann unterschiedliche Preismodelle für den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte anbieten. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der aktiven Nutzer des Lizenznehmerproduktes innerhalb eines Kalendermonats. basebox behält sich jedoch das Recht vor, Pauschalangebote für eine bestimmte oder unbegrenzte Anzahl Aktiver Nutzer in einem bestimmten Zeitraum zu machen. Ein aktiver Nutzer des Produkts ist ein Endnutzer, der das Lizenznehmerprodukt, das das Produkt enthält, mindestens einmal in einem Kalendermonat nutzt. Zur Zählung der Anzahl der Aktiven Nutzer wird jedem Endnutzer vom System eine individuelle Identifikationsnummer (UUID) zugewiesen, mit der die Nutzung des Produkts durch den jeweiligen Endnutzer ermittelt wird.

5.2 Für Aktive Nutzer sind Sie verpflichtet, eine Lizenzgebühr gemäss dem Lizenzschema von basebox zu bezahlen. Ungeachtet dessen kann basebox Ihnen für eine bestimmte Anzahl aktiver Benutzer eine lizenzgebührenfreie Nutzung des Lizenznehmerprodukts (das das Produkt enthält oder verwendet) gewähren.

5.3 Um die Anzahl der Aktiven Benutzer in einem bestimmten Monat zählen zu können, gewähren Sie basebox Fernzugriff auf Ihren Server. basebox sichert zu, dass es nur die Anzahl der Aktiven Benutzer zählt und keinen Zugriff auf andere Daten, einschliesslich persönlicher Daten von Ihnen, Ihren Benutzern und/oder Ihren Kunden, hat. Wenn Sie den Fernzugriff nicht gewähren oder einstellen, wird der Vertrag gekündigt, es sei denn, Sie erklären sich bereit, basebox innerhalb von 5 Werktagen nach Ende eines jeden Kalendermonats monatliche Abrechnungen über die Anzahl der Aktiven Benutzer im vorangegangenen Kalendermonat zu übermitteln. In diesem Fall ist basebox GmbH berechtigt, Ihre Bücher und Unterlagen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, um die Richtigkeit Ihrer Abrechnungen zu bestätigen. Im Falle von Unstimmigkeiten zum Nachteil von basebox sind Sie verpflichtet, basebox die Prüfungskosten zu erstatten.

5.4. Wenn Sie einem Pauschalangebot von basebox zugestimmt haben und das Angebot auf einer bestimmten Anzahl aktiver Nutzer in einem bestimmten Zeitraum basiert, gilt Ziffer 5.3 entsprechend. Wenn das Pauschalangebot von basebox die Erlaubnis für eine unbegrenzte Anzahl von Aktiven Nutzern gewährt, gilt Ziffer 5.3 nicht.

5.5 Im Falle von Ziff. 5.3 erhält der Kunde Zugang zu einem Abrechnungsportal von basebox, in dem er über die Anzahl der Active User (aktive Nutzer) im Vormonat informiert wird. basebox stellt dem Kunden monatlich die Anzahl der Active User (aktive Nutzer) im abrechnungsrelevanten Monat in Rechnung. Im Falle eines Pauschalangebots stellt basebox dem Kunden die Rechnung zu Beginn des jeweiligen Zeitraums (bei einer Monatspauschale zu Beginn des Monats, bei einer Jahrespauschale zu Beginn des Jahres).

5.5 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten. basebox bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie Paypal, Kreditkarte und Sofortüberweisung an.

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Sie verpflichten sich, das Produkt stets in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen.

6.2 Sie erkennen an, dass basebox und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an dem Original und allen Kopien der Software, die in dem Produkt enthalten sind, behalten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, verpflichten Sie sich, Folgendes zu unterlassen: (a) das Produkt ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu vertreiben oder auf andere Weise zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag oder gesetzlich erlaubt; (b) das Produkt ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu vertreiben, abzutreten, zu übertragen oder auf andere Weise Rechte an dem Produkt zu gewähren, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag oder gesetzlich erlaubt; (c) das Produkt zu modifizieren, zu portieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, dies ist durch diesen Vertrag oder das Gesetz erlaubt; (d) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen der Software abzuleiten, zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt; oder (e) Hinweise auf Eigentumsrechte, Etiketten oder Marken zu entfernen.

6.4 Marken, Handelsnamen, Produktnamen und Logos Dritter (die "Marken"), die in dem Produkt enthalten sind oder in Verbindung mit dem Produkt verwendet werden, sind Marken oder eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer, und die Verwendung solcher Marken kommt dem Eigentümer der Marke zugute. Die Verwendung dieser Marken soll die Interoperabilität kennzeichnen und bedeutet nicht: (i) eine Zugehörigkeit von basebox und seinen Lizenzgebern zu einem solchen Unternehmen oder (ii) eine Befürwortung oder Genehmigung dieses Unternehmens von basebox und seinen Lizenzgebern und seinen Produkten oder Dienstleistungen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 basebox leistet keine Gewähr für bestimmte Funktionalitäten und Eigenschaften, es sei denn, dies wird hier ausdrücklich vereinbart. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, z.B. nach § 536a BGB, ist ausgeschlossen. basebox ist nicht verpflichtet, das Produkt weiterzuentwickeln, zu warten oder an geänderte Einsatzbedingungen (z.B. Wechsel der Hardware, des Betriebssystems, des Einsatzgebietes) anzupassen oder zu modifizieren. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ihre Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Die Rüge kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen.

7.2 basebox haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von basebox, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.3 Darüber hinaus haftet basebox für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht verursacht wurden. Es handelt sich um Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Kardinalpflichten sind auch Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. basebox haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorgenannten Pflichten.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Mängeln, die von einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes umfasst sind, sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7.5 Soweit die Haftung von basebox ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Laufzeit und Anwendbarkeit

8.1 Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum der Registrierung des Kunden bei basebox, d.h. mit der Erstellung eines Kundenkontos. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von zehn Arbeitstagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden muss in Textform per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: finance@basebox.io.

8.2 Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Rechte, insbesondere die Rechte gemäss Ziff. 2.1, so dass der Kunde verpflichtet ist, die weitere Nutzung des Produktes zu unterlassen und sämtliche Installationen des Produktes zu löschen sowie sämtliche Datenträger und allfällige Kopien davon zu vernichten. Auf Verlangen von basebox wird der Kunde die Erfüllung dieser Pflichten schriftlich bestätigen.

8.3 Ungeachtet des Vertragsbeginns nach Ziffer 8.1 gelten die Nutzungsbedingungen, insbesondere die Ziffern 1, 2, 3, 6, 7, 8 für die Nutzung der Produkte, wenn basebox Ihnen die Nutzung des Produkts ohne Registrierung nach Ziffer 4.1 gestattet.

9. Sonstiges

9.1 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechtsverhältnisse, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben, ist Landsberg am Lech.

9.3 Diese Vereinbarung stellt die gesamte und einzige Vereinbarung und Absprache zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar. Alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen, Garantien, Versprechungen und Abmachungen jeglicher Art zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen, werden ersetzt und erlöschen, soweit sie sich auf diesen beziehen. Es gibt keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung.

9.4 Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

9.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Eine solche ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt, soweit gesetzlich zulässig, als durch eine solche gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung nach Gegenstand, Umfang, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die Ausfüllung einer etwaigen Lücke in diesem Vertrag.

Stand: 25. Oktober 2023